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Investitionszulage im Rahmen der Auftragsforschung
Eine InvZul für Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen kommt gem. (BFH/NV 2001 S. 643) nicht nur dann in Betracht, wenn der Stpfl. das Investitionsgut zur eigenständigen, nicht auftragsgebundenen Forschung genutzt hat, sondern ggf. auch dann, wenn im Zuge der Nutzung spezielle, d. h. auf die Wünsche und Erfordernisse eines Kunden ausgerichtete Entwicklungen in dessen Auftrag vorgenommen und diese sodann nach Fertigstellung an den Auftraggeber veräußert werden.