Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kapitalgesellschaft; Einschränkung des Verlustabzugs nach § 8 Abs. 4 KStG
Nach Tz. 35 des (BBK KN-Nr. 192/99) ist § 8 Abs. 4 KStG i. d. F. des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform (§ 8 Abs. 4 KStG n. F.) erstmals für den Veranlagungszeitraum 1997 anzuwenden, und zwar auch in den Fällen, in denen der Verlust der wirtschaftlichen Identität i. S. des § 8 Abs. 4 KStG n. F. schon vor 1997 eingetreten ist. Treffen in solchen Fällen Verluste aus der Zeit vor dem Wegfall der wirtschaftlichen Identität und Verluste aus der Zeit nach dem Wegfall der wirtschaftlichen Identität mit Gewinnen zusammen, die in der Zeit zwischen dem Wegfall der wirtschaftlichen Identität und dem Beginn des Veranlagungszeitraums 1997 erzielt wurden, kommt es für den Umfang des Wegfalls der Abzugsfähigkeit dieser Verluste im Veranlagungszeitraum 1997 dara...