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Rückstellung für Zuwendungen bei einem Geschäfts- oder Firmenjubiläum (§ 5 Abs. 1 und 4 EStG; § 249 Abs. 1 HGB)
Für rechtsverbindlich zugesagte Zuwendungen aus Anlass eines Geschäfts- oder Firmenjubiläums, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit der einzelnen Mitarbeiter bemessen, muss gem. eine Rückstellung in dem Umfang gebildet werden, in dem die Anspruchsvoraussetzungen durch die vergangene Betriebszugehörigkeit des jeweiligen Mitarbeiters erfüllt sind. Die Bildung der Rückstellung für die Jubiläumszuwendungen unterfalle nicht den einschränkenden Voraussetzungen des § 5 Abs. 4 EStG.