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Verwertungsverbot bei beabsichtigter Betriebsprüfung
Hat das FA einen — nach Aktenlage gefertigten — „Betriebsprüfungsbericht„ ausgewertet, ohne dass die beabsichtigte Betriebsprüfung stattgefunden hat, stellt sich gem. (BFH/NV 2001 S. 2) die Frage, ob dem aus rechtsstaatlichen Gründen zwingend ein Verwertungsverbot entgegensteht, nicht, wenn das FG nicht von einer „fingierten„ Betriebsprüfung ausgegangen ist, sondern aufgrund des von ihm festgestellten Sachverhalts die Voraussetzungen des § 164 AO 1977 für die Änderung der ursprünglichen Umsatzsteuer-Veranlagungen bejaht hat.