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Konzern; Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss (DRS 4)
Das BMJ hat als Beilage zum BAnz v. 30. 12. 2000 den vom Deutschen Standardisierungsrat des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees e. V. verabschiedeten Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 4 (DRS 4) zu Unternehmenserwerben im Konzernabschluss bekannt gemacht. Der Standard regelt, wie Unternehmenserwerbe in Konzernabschlüssen, die nach § 290 HGB aufgestellt werden müssen, darzustellen sind. Neben dem Unternehmenserwerb in Form eines Beteiligungserwerbs werden auch die Fälle des Asset Deal sowie die Verschmelzung erfasst. ?Hinweis: Der Volltext des DRS 4 wird in einer der nächsten BBK-Ausgaben abgedruckt werden.