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Wahlrecht bei der Ermittlung der privaten Kfz-Nutzung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG)
Führt ein Stpfl. bei mehreren auch privat genutzten betrieblichen Kfz nur für einzelne der Fahrzeuge (ordnungsgemäß) ein Fahrtenbuch, so kann er für diese Fahrzeuge gem. die private Nutzung mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen ansetzen und für die anderen auch privat genutzten Kfz die sog. Ein-Prozent-Regelung wählen.