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Rückstellungsbildung bei Rückkaufverpflichtung (§§ 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 EStG; §§ 249, 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4 HGB)
Mit hat der BFH wie folgt entschieden: (a) Ein Kfz-Händler, der sich bei der Veräußerung von Fahrzeugen an Leasinggesellschaften verpflichtet, die Fahrzeuge am Ende der Leasingzeit zu einem bestimmten, verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen, kann bei drohenden Verlusten aus einzelnen Geschäften Rückstellungen bilden. (b) Die Verluste, die aus einzelnen Rücknahmegeschäften erzielt werden, können nach den — den Besonderheiten dieser Hilfsgeschäfte zum Neuwagengeschäft angepassten — Grundsätzen der retrograden Bestimmung des Teilwerts aus den voraussichtlichen Verkaufspreisen der Gebrauchtwagen ermittelt werden. ?Hinweis: Der BFH bleibt dabei, dass bei Verlustrückstellungen keine Verrechnung mit zu erwartenden Gewinnen aus anderen Rücknahmegeschäfte...