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Keine Investitionszulage für den Notfallkoffer eines Arztes
Der Notfallkoffer eines Arztes und darin enthaltene Geräte wie Sauerstoffflasche, Beatmungsbeutel, Absauggerät sind gem. als geringwertige WG i. S. des § 6 Abs. 2 EStG gem. § 2 Satz 2 Nr. 1 InvZulG 1993 von der InvZul-Förderung ausgenommen, wenn die Anschaffungskosten der Einzelteile 800 DM nicht übersteigen.