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BBK 7/2003 S. 4295

Unterstützungskasse: Abzugsfähigkeit von Zuwendungen und Rückzahlung des Kassenvermögens

Endet eine Rückdeckungsversicherung vor dem nach § 4d Abs. 1 Nr. 1c Satz 2 EStG maßgeblichen Zeitpunkt, muss gem. nrkr. (BFH-Az.: VIII R 98/02, EFG 2003 S. 325) der Betriebsausgabenabzug wegen der auf diese Versicherung entfallenden Zuwendungen (Prämien) versagt werden; auf den nächstgelegenen Zeitpunkt könne nicht abgestellt werden. Zahle eine Unterstützungskasse die Rückkaufwerte der aufgelösten Rückdeckungsversicherungen einschließlich der darauf entfallenden Gewinnanteile an das Träger-unternehmen zurück, liegen bei diesem nach der Auffassung des FG Betriebseinnahmen vor; sie dürfen den Gewinn jedoch nicht erhöhen, soweit die entsprechenden Zuwendungen an die Unterstützungskasse in den Vorjahren den Gewinn nicht gemindert haben (entsprechend § 4 Abs. 5 Nr. 8 Satz 3 EStG).

[kr]

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