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BBK 23/2003 S. 4360

GmbH | Überlassung von einem Zweckbetrieb gewidmeten Räumlichkeiten einschließlich Inventar bei Betriebsaufspaltung

Zu der Frage, ob es schädlich für die Gemeinnützigkeit einer steuerbegünstigten Körperschaft wie z. B. einer Krankenhaus-GmbH ist, wenn sie nicht begünstigte Leistungen (z. B. Reinigungsdienst, Küche oder technischer Dienst, Nähstube, Bettenzentrale, Hol- und Bringdienst, z. B. bei Abfallbeseitigung) im Rahmen einer Betriebsaufspaltung in eine steuerpflichtige Dienstleistungs-GmbH ausgliedert und dieser entgeltlich Personal und bisher einem Zweckbetrieb gewidmete Räume einschließlich des Inventars zur Verfügung stellt, ist gem. folgende Auffassung zu vertreten: (a) Die entgeltliche Überlassung der Räume einschließlich des Inventars an die Dienstleistungs-GmbH stellt keine für die Gemeinnützigkeit schädliche Verwendung von Mitteln dar...

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