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Kapitalgesellschaft | letztmalige Anwendung des Anrechnungs- und erstmalige Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens
Die Vorschriften des KStG n. F. sind bei der Besteuerung von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Allgemeinen, insbesondere hinsichtlich der Einkommensermittlung und des Steuersatzes, grundsätzlich erstmals für den VZ 2001 gem. § 34 Abs. 1 KStG n. F. und bei einem vom Kj abweichenden Wj 2000/2001 erstmals für den VZ 2002 gem. § 34 Abs. 2 KStG n. F. anzuwenden. Mit Schreiben vom - IV A2 - S 1910 - 156/03 hat das BMF zur letztmaligen Anwendung des Anrechnungsverfahrens und zur erstmaligen Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens sowie zu den Übergangsregelungen (§§ 34 – 38 KStG n. F.) Stellung genommen. ?Hinweis: Der Volltext des BMF-Schreibens kann beim Kundenservice des NWB-Verlags unter Tel.: 0 23 23/1 41-1 71 oder per E-Mail: service@nwb.de angefordert werden.