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Arbeitgeberaufwendungen für Pkw-Sicherheitstrainings
Nach der Rechtsprechung des BFH gehören Vorteilszuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer nur dann nicht zum Arbeitslohn, wenn sie in ganz überwiegendem eigenbetrieblichen Interesse erfolgen. Zur steuerlichen Behandlung von Pkw-Sicherheitstrainings für Mitarbeiter hat die Stellung genommen. Dabei wird kein eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers angenommen, wenn die Tätigkeit der Mitarbeiter keinen Bezug zum Autofahren hat und lediglich der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Pkw zurückgelegt wird. ?Hinweis: Der Volltext der OFD-Kurzinfo kann beim Kundenservice des NWB-Verlags unter Tel.: 0 23 23/1 41-1 71 oder per E-Mail: service@nwb.de angefordert werden.