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Rechtzeitigkeit der Mitteilung zum Beginn der Buchführungspflicht
Die Bekanntgabe der Mitteilung, durch die das FA auf den Beginn der Buchführungspflicht hingewiesen hat, muss lediglich so rechtzeitig ergehen, dass der Stpfl. hinreichende Zeit zur Vorbereitung auf den Beginn der Buchführungspflicht vor Beginn des neuen Wj hat. Dabei gilt keine starre Monatsfrist. Auch ein Zeitraum von noch 25 Tagen ist gem. nrkr. (BFH-Az.: IV B 121/03, EFG 2003 S. 1446) regelmäßig ausreichend, ohne dass die Aufforderung unverhältnismäßig wäre.