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Ermittlung des Kaufoptionspreises bei Zuschüssen und steuerfreien Rücklagen im Rahmen von Leasingverträgen
Nach den Grundsätzen für die steuerliche Behandlung von Leasingverträgen ist ein Leasing-Gegenstand nur dann dem Leasing-Geber zuzurechnen, wenn als Kaufpreis, der vom Leasing-Nehmer bei Ausübung der Kaufoption zu entrichten ist (Kaufoptionspreis), ein Mindestbetrag zu zahlen ist. Der Kaufoptionspreis muss mindestens dem Buchwert, der sich unter Anwendung der linearen AfA nach der amtlichen AfA-
S. 1033
Tabelle ergibt, oder dem niedrigeren gemeinen Wert im Zeitpunkt der Veräußerung entsprechen. Bei der Ermittlung des Buchwerts ist von den Anschaffungs-/Herstellungskosten auszugehen. Die OFD München/Nürnberg vertreten in der Vfg. vom - S 2170 - 80 St 41/42 bzw. S 2170 - 170 St 31 die Auffassung, dass ein vom Leasing-Geber vereinnahmter Investitionszuschuss – unabhängig von der bilanzsteuerrechtlich...