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Voraussetzungen des Vorsteuerabzugsrechts im Abzugsverfahren
Das Entrichten der USt im Abzugsverfahren i. S. des § 39a Satz 1 Nr. 1 UStDV liegt auch dann vor, wenn gem. nrkr. (BFH-Az.: V R 8/03, EFG 2003 S. 1052) die Zahlung der Steuer nicht im Wege der Einbehaltung und Abführung der Steuer von der Gegenleistung gem. § 51 Abs. 1 Nr. 1 UStDV, sondern durch eine Zahlung aufgrund eines Haftungsbescheids gem. § 55 UStDV erfolgt. In einem solchen Fall bedarf es auch nicht des in § 39a Satz 1 Nr. 3 UStDV vorgesehenen Vermerks des errechneten und abgeführten Steuerbetrags auf der Rechnung.