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BBK 20/2003 S. 4345

Einkommensteuerliche Behandlung von Aufwendungen für Auslandssprachkurse als Betriebsausgaben

Im hat der BFH zur steuerlichen Behandlung von Auslandssprachkursen entschieden, dass zwar grundsätzlich an den im Urteil vom (BStBl II S. 746) aufgestellten Merkmalen zur Abgrenzung von beruflicher und privater Veranlassung festgehalten werden soll, ihre Geltung jedoch eingeschränkt ist, soweit sie im Widerspruch zu europarechtlichen Regelungen stehen. Gem. wird die bisher vermutete private Veranlassung bei Auslandssprachkursen und entsprechende Versagung des BA- bzw. WK-Abzugs nicht aufrechterhalten. Die Grundsätze der Entscheidung werden auf weitere Staaten (Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen) und auf Fortbildungsveranstaltungen allgemein ausgedehnt. Dies gelte auch für die Frage, ob im Falle einer Kostenübernahme ...

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