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Wert einer Entnahme nach der „Ein-Prozent-Regelung„ (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG)
Mit wurde die Auffassung der FinVerw bestätigt, wonach sich eine auf den Vorgang der Nutzungsentnahme entfallende USt nicht gewinnmindernd auswirkt. Die mitgeteilt, dass in den anhängigen Einspruchsverfahren nun nach § 363 Abs. 2 Satz 4 AO verfahren werden kann (Fortsetzungsmitteilung).