Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorsteuerabzug bei privater Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes
Mit Urteil vom (Rs. C - 269/00 - Seeling) hat der EuGH entschieden, dass die Verwendung einer Wohnung in einem insgesamt dem Unternehmen zugeordneten Gebäude für den privaten Bedarf nicht steuerfrei nach § 4 Nr. 12a UStG ist. Das Urteil widerspricht Abschn. 24c Abs. 7 UStR. Gem. B/5-1 B - 308/2003 - S 7168 ist – soweit in Änderungsanträgen bzw. Einsprüchen auf die Entscheidung des EuGH Bezug genommen wird – den Anträgen nicht stattzugeben. Abschn. 24c und Abschn. 192 UStR seien weiterhin anzuwenden. Es bestünden jedoch keine Bedenken, Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO einvernehmlich ruhen zu lassen.