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BBK 18/2003 S. 4337

Vorsteuerabzug bei privater Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes

Mit Urteil vom 8. 5. 2003 (Rs. C - 269/00 - Seeling) hat der EuGH entschieden, dass die Verwendung einer Wohnung in einem insgesamt dem Unternehmen zugeordneten Gebäude für den privaten Bedarf nicht steuerfrei nach § 4 Nr. 12a UStG ist. Das Urteil widerspricht Abschn. 24c Abs. 7 UStR. Gem.  B/5-1 B - 308/2003 - S 7168 ist – soweit in Änderungsanträgen bzw. Einsprüchen auf die Entscheidung des EuGH Bezug genommen wird – den Anträgen nicht stattzugeben. Abschn. 24c und Abschn. 192 UStR seien weiterhin anzuwenden. Es bestünden jedoch keine Bedenken, Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO einvernehmlich ruhen zu lassen.

[KA]

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