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Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung bei Gesellschafterwechsel
Gem. (Beilage zu BFH/NV 7/2003 S. 186) tritt der Erwerber eines Gesellschaftsanteils in die Rechtsstellung seines Rechtsvorgängers mit allen Rechten und Pflichten ein. Erfasst werden danach grundsätzlich sämtliche gesellschaftsbezogenen Ansprüche und Vermögensrechte. Habe der Veräußerer vor dem Zeitpunkt der Anteilsübertragung Verfügungen hinsichtlich eines bestimmten Anspruchs oder Rechts getroffen, so sind diese auch dem Erwerber gegenüber wirksam. Der Gesellschafterbeschluss der Altgesellschafter, Sonderabschreibungen für Investitionen i. S. der §§ 2, 3 FördG für ein bestimmtes Jahr gegenüber dem FA geltend zu machen, stelle eine solche Verfügung dar.