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Kein Ende der Ablaufhemmung mit Erlass eines Teilauswertungsbescheids während einer laufenden Außenprüfung
Ist die Festsetzungsverjährung wegen des Beginns einer Außenprüfung im Ablauf gehemmt, so wird die Ablaufhemmung gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 10/03, EFG 2003 S. 747) nicht dadurch beendet, dass vor Durchführung aller vom FA beabsichtigten Prüfungshandlungen ein (weiterhin) vorläufiger Steuerbescheid i. S. des § 164 Abs. 1 AO ergeht, der im Anschluss an eine (als solche zu qualifizierende) „Teilschlussbesprechung„ die in einem „Teilbetriebsprüfungsbericht„ niedergelegten Feststellungen auswertet.