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BBK 11/2003 S. 4309
Unvollständige Bezeichnung der Wirtschaftsgüter im Verfahren der InvZul (vor 1999)
Beantragt ein Stpfl. InvZul, müssen gem. rkr. (EFG 2003 S. 563) zur Erfüllung des Erfordernisses einer „genauen Bezeichnung„ der Wirtschaftsgüter im Antrag selbst Preisangaben enthalten sein.