Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Hinzuschätzung von Einnahmen bei Einzahlungen auf ein betriebliches Konto (§§ 88, 158, 162 AO)
Ungeklärte Kapitalzuführungen können gem. (nrkr., BFH-Az.: IV B 221/02, EFG 2003 S. 502) dahin gehend gewürdigt werden, dass diese auf nicht versteuerten Einnahmen beruhen. Bestehen nach Ausschöpfung aller Ermittlungsmöglichkeiten lediglich Anhaltspunkte dafür, dass die Mittel aus verheimlichtem Kapitalvermögen stammen, sind nach den Ausführungen des FG Düsseldorf Zinseinnahmen zu schätzen.