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BBK 10/2003 S. 4307

Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie für Familienheimfahrten (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG)

Nach dem (BStBl II S. 751 = BBK KN-Nr. 327/02) sind sog. negative Unterschiedsbeträge bei Benutzung eines Kfz zwischen den nach der 0,03 %-Methode ermittelten Werten bzw. den tatsächlichen Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und dem sich nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 oder Abs. 2 EStG ergebenden Betrag nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Dieses Urteil ist zur Rechtslage vor Einführung der Entfernungspauschale ergangen und nicht auf die Rechtslage nach Einführung der Entfernungspauschale zu übertragen. Nach der Auffassung des /155 - 18584) ist demnach ab Einführung der Entfernungspauschale ein zusätzlicher Betriebsausgabenabzug in Höhe der negativen Unterschiedsbeträge möglich. Negative Unterschiedsbeträge ergeben sich insoweit, als die...

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