Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zugehörigkeit von Lkw zu einer Betriebsstätte
Gem. rkr. bestimmt sich der Begriff der Betriebsstätte i. S. des InvZulG nach § 12 AO. Das bloße Vorhandensein einer Betriebsstätte genüge allein nicht für eine Begünstigung durch das InvZulG. Vielmehr müssten die betreffenden WG auch zu der Betriebsstätte im Fördergebiet gehören. Diesem Merkmal komme dann besondere Bedeutung zu, wenn die Betriebsstätte der Geschäftsleitung des investierenden Unternehmens außerhalb des Fördergebiets liege. Für die Zuordnung von Lkw komme es darauf an, von welcher Betriebsstätte aus die tatsächliche Sachherrschaft über das Fahrzeug ausgeübt werde. Maßgeblich sei, von wo aus regelmäßig über die bestimmungsgemäße Verwendung des Fahrzeugs entschieden wird, insbesondere, wann und welcher Transport ausgeführt wer...