Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
KG | Verlustverrechnung nach Wechsel vom Kommanditisten zum Komplementär
Allein aufgrund der Umwandlung der Rechtsstellung eines Kommanditisten in diejenige eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters ist der für ihn bisher festgestellte verrechenbare Verlust gem. § 15a Abs. 4 EStG gem. nicht in einen ausgleichsfähigen Verlust umzuqualifizieren.