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Entscheidung der EU-Kommission zur Investitionsförderung
Gem. hat die EU-Kommission am die erforderliche Genehmigung für die Förderung von nach dem begonnenen Investitionen nach § 2 InvZulG 1999 erteilt. Damit entfällt der Vorbehalt des § 10 Abs. 1 InvZulG 1999 i. d. F. der Bekanntmachung vom (BStBl I S. 1144). Die Genehmigung und eine neue Fassung des InvZulG 1999 werden im BGBl bekannt gemacht werden.