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Abzug von Bewirtungsaufwendungen
Nach dem (BFH/NV 2003 S. 1314) erfasst § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG alle Aufwendungen für die Bewirtung von Personen, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Beköstigung im Vordergrund steht oder „auch„ bzw. „in erster Linie„ der Werbung oder der Repräsentation dient (Fortsetzung der Rechtsprechung).