Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBV 3/2004 S. 8

Anzeigepflichten für Pensionskassen

Zur Klarstellung weist das , darauf hin, dass nach § 33 Abs. 3 ErbStG i. V. mit § 3 ErbStDV Pensionskassen nach wie vor verpflichtet sind, den für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzämtern Anzeige zu erstatten, wenn beim Tod eines Rentenberechtigten ein Rentenanspruch auf nachfolgende Berechtigte übergeht. Zur Vermeidung überflüssigen Verwaltungsaufwandes können die Pensionskassen aber von einer Anzeige des Übergangs eines Rentenanspruchs absehen, wenn der an den hinterbliebenen Ehegatten und Waisen zu zahlende Rentenbetrag monatlich 300 € nicht übersteigt. – Nicht anzeigepflichtig sind dagegen Unterstützungskassen und Pensionsfonds.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Erben und Vermögen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen