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BBV 1/2004 S. 6

Zufluss von Zinsboni bei Bausparverträgen

Es steht dem Zufluss von auf besonderen Bonuskonten gutgeschriebenen Zinsboni bei Bausparverträgen nicht entgegen, dass diese nicht gesondert ausgezahlt, sondern bei Fälligkeit nur den Bonuskonten und nicht (wie die Guthabenzinsen) den Bausparkonten gutgeschrieben werden. Zinsen, die bei der Fälligkeit dem Bausparguthaben zugeschlagen werden, erhöhen das Guthaben und sind deshalb in verzinsliche Vereinbarungsdarlehen umgewandelte Zinseinnahmen. Damit sind die Zinsen auch zugeflossen. Für die auf gesonderten Zinsbonuskonten gutgeschriebenen Zinsboni gilt Entsprechendes, denn auch in diesem Fall erfolgt eine Schuldumwandlung in ein – allerdings unverzinsliches – Vereinbarungsdarlehen ().

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