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BBV Nr. 3 vom Seite 27

Berliner Testament – Segen oder Fluch?

Sabine Gregier

Wie schon der amerikanische Staatsmann Benjamin Franklin sagte: „In this world, nothing can be said to be certain except death and taxes„. Irgendwann ist jeder in der Situation, sich über seine Vermögensnachfolge Gedanken machen zu müssen. Bei Ehegatten ist die wohl geläufigste Form des gemeinsamen Testaments das so genannte Berliner Testament.

Was genau ist eigentlich ein Berliner Testament und ist es wirklich empfehlenswert?

Zwei Gestaltungsmöglichkeiten

Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten, in dem sich diese zunächst gegenseitig zu Erben einsetzen. Nach dem Tod des letztversterbenden Ehegatten soll der Nachlass dann an einen Dritten fallen – meistens an die gemeinsamen Kinder. Zwar hört sich diese Regelung sehr einfach an, doch der Teufel steckt wie immer im Detail: Bei derartigen Testamenten bestehen nämlich zwei Auslegungsmöglichkeiten.

Einerseits kann dieses Testament so verstanden werden, dass jeder Ehegatte den anderen zum alleinigen Erben einsetzt und die Kinder zum Erben des Längerlebenden. Dies bedeutet, dass der überlebende Ehegatte nach dem Tod des Erstverstorbenen dessen Vermögen als Vollerbe erwirbt, der über das geerbte Vermögen frei...

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