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Emissionsrendite oder Marktrendite?
Werden im Privatvermögen Kapitalanlagen im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG (sog. Finanzinnovationen) veräußert oder eingelöst, unterliegt der Vorgang der Besteuerung. Die Veräußerung wird entweder nach der besitzzeitanteiligen Emissionsrendite oder nach der Marktrendite besteuert. Hierzu ergeben sich in der Praxis trotz gesetzlicher „Klarstellungen„ eine Vielzahl praktischer Probleme. Darüber hinaus wird der Ansatz der Emissionsrendite häufig aus Unkenntnis nicht gewählt.
Besteuerung von laufend verzinslichen Wertpapieren
Zinsen aus (fest) verzinslichen Wertpapieren sind Einnahmen aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art sind steuerpflichtig, wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder gewährt worden ist.
Wird ein laufend verzinsliches Wertpapier vor Fälligkeit der Zinsen veräußert, erhält der Veräußerer neben dem Kapitalstamm (zumindest bei inländischen Wertpapieren) Stückzinsen. Diese werden besonders in Rechnung gestellt und zählen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Wertänderungen des Kapitalstamms führen grds. nicht zu Einkünften aus Kapita...