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Aufgepasst: „Steuerschädliche” Nachschenkungen im 10-Jahreszeitraum
Die Änderungen
Der Gesetzgeber hat in einer Nacht- und Nebelaktion bei Verabschiedung des Steueränderungspakets im Dezember 2003 auch das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht geändert. In Artikel 13 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 ist geregelt, dass für alle Schenkungen und Erbfälle ab dem der Freibetrag gem. § 13a ErbStG für Betriebsvermögen auf 225 000 € (früher 256 000 €) und der Bewertungsabschlag auf 35 v. H. (früher 40 v. H.) abgesenkt werden. Betroffen ist auch der Entlastungsbetrag des § 19a ErbStG – eine Privilegierungsnorm, wenn Betriebsvermögen nicht Personen der Steuerklasse I (z. B. Kinder, Enkel, Ehegatten), sondern Dritten, die zu einer schlechteren Steuerklasse (II oder III) gehören, anfällt. Dieser Entlastungsbetrag wurde von 100 v. H. auf 88 v. H. abgesenkt.
Da sämtliche Änderungen des Erbschaftsteuerrechts nicht Gegenstand parlamentarischer Beratungen waren, sondern im Vermittlungsausschussverfahren neu in das Gesetz aufgenommen wurden, werden diese Änderungen in ersten Stellungnahmen der Literatur als verfassungswidrig angesehen.
Vgl. Wachter, DB 2004 S. 31 ff.
Die Auswirkungen
Im Folgenden soll dargestellt werden, wie sich die Änderungen in § 13a ErbStG auswirken, wenn in 2004 weiteres Vermögen geschenkt wird un...