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Neue Regelsatzverordnung in der Sozialhilfe
Die Bundesregierung hat eine neue Regelsatzverordnung beschlossen. Sie legt Einzelheiten des soziokulturellen Existenzminimums für Menschen in einer Notlage fest und soll ihnen ein der Würde des Menschen entsprechendes Leben ermöglichen. Über die Höhe der Leistungen selbst hat der Gesetzgeber bereits im Zusammenhang mit dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) entschieden. Danach soll das Niveau von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) gleich sein. Das Arbeitslosengeld II mit einem monatlichen Betrag von 345 € (im Westen) und 331 € (im Osten) geht auf Berechnungen für die Sozialhilfe zurück, die nunmehr in der Regelsatzverordnung festgeschrieben werden. Gleiches gilt für die Leistungen an Haushaltsangehörige. Mit einer Öffnungsklausel wird es den Ländern aber ermöglicht, die Höhe des jeweiligen monatlichen Regelsatzes entsprechend den regionalen Gegebenheiten abweichend festzulegen.
Der neue Regelsatz verbessert die Situation der betroffenen Menschen. Bisher bekamen die Empfänger von Leistungen den Regelsatz und zusätzlich einmalige Leistungen, die einzeln beantragt werden mussten. Der neue Regelsatz umfasst dagegen mit einem pauschalierten monatlichen Betrag ...