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Gewillkürtes Betriebsvermögen bei der Einnahmen-Überschussrechnung
§ 4 Abs. 1 und 3, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG
Leitsätze:
1. Die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) steht der Bildung gewillkürten Betriebsvermögens nicht entgegen (Änderung der Rechtsprechung; zuletzt: , BStBl 1983 II S. 101).
2. Die Zuordnung eines gemischt genutzten WG zum gewillkürten Betriebsvermögen scheidet aus, wenn das WG nur in geringfügigem Umfang betrieblich genutzt wird und daher zum notwendigen Privatvermögen gehört. Als geringfügig ist ein betrieblicher Anteil von weniger als 10 v. H. der gesamten Nutzung anzusehen.
3. Bei der Einnahmen-Überschussrechnung ist die Zuordnung eines WG zum gewillkürten Betriebsvermögen in unmissverständlicher Weise durch entsprechende, zeitnah erstellte Aufzeichnungen auszuweisen.
Aus dem Sachverhalt:
Die Klägerin, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, nahm in das Anlagenverzeichnis einen Pkw auf, den sie zu 10 v. H. betrieblich nutzte. Sie zog die gesamten Kosten als Betriebsausgaben ab und ermittelte die private Nutzung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG (1 v. H.-Regelung). Das FA lehnte diese Behandlung ab, da die Bildun...