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Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. 4. 2004
Rechtsänderungen im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner führen ab zu einer Verminderung des monatlichen Auszahlungsbetrags der Rente. Betroffen sind 19 Mio Rentnerinnen und Rentner, die im Laufe des Monats März einen Bescheid mit dem neuen Auszahlungsbetrag ihrer Rente erhalten.
Seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 haben sich Rentner und Rentenversicherungsträger die Beiträge geteilt. Mit Wirkung vom entfällt die Beteiligung der Rentenversicherungsträger. Die Rentner haben daher den Beitrag von 1,7 v. H. der Bruttorente allein zu tragen.
Ändern sich die Beiträge zur Krankenversicherung, so werden diese künftig schon nach drei Kalendermonaten an die Rentner weitergegeben. Hiervon profitieren ca. 5 Mio Rentner einiger großer Krankenkassen, deren Beiträge zum gesenkt wurden und die so die verstärkten Beitragsbelastungen in der Pflegeversicherung teilweise kompensieren können. Bei den meisten Krankenkassen bleibt der Krankenversicherungsbeitrag unverändert, so dass es für ca. 13 Mio Rentner bei der Mehrbelastung durch die Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe von 0,85 v. H. der Bruttorente verbleibt.
Darüber hinaus wird der Auszahlungstermin für Neurent...