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Reisevertragsrecht | unwirksamer Haftungsausschluss in AGB
Eine Vermittlerklausel in AGB für Reiseverträge, mit der bestimmt wird: „Die im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser erbrachte Beförderung im Linienverkehr, für die Ihnen ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt wurde, erbringen wir als Fremdleistung, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir stehen daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst ein. . .„, benachteiligt den Kunden des Verwenders unangemessen und ist unwirksam. Eine in AGB für Reiseverträge enthaltene Klausel „Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden„ ist unwirksam, weil sie gegen das Transparenzg...