Einkünfte aus einer
Vermietungs-GbR - Inkongruente Einkünftezurechnung
Leitsatz
1) Anteile am Gewinn und Verlust
einer Vermietungs-GbR stehen den Gesellschaftern grundsätzlich im Umfang
der Gesellschaftsbeteiligung zu, es sei denn, die Gesellschafter haben eine im
Gemeinschaftsverhältnis begründete abweichende Vereinbarung
getroffen.
2) Eine im
Gemeinschaftsverhältnis begründete abweichende
Einkünftezurechnung ist bei der Übernahme eines höheren
Kostenanteils durch einen Gesellschafter grundsätzlich gegeben. Etwas
anderes gilt jedoch dann, wenn die Übernahme infolge der
Vermögensverhältnisse des Mitgesellschafters zunächst gegen den
Willen des Übernehmenden erfolgt und diesem bereits im Zahlungszeitpunkt
bewusst ist, dass ein zivilrechtlicher Regressanspruch gegen den
Mitgesellschafter nicht durchsetzbar sein wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 1065 Nr. 18 EFG 2004 S. 804 EFG 2004 S. 804 Nr. 11 INF 2004 S. 245 Nr. 7 KAAAB-17200
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