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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - VI 293/03

Gesetze: AO § 361, FGO § 69

Erfordernis einer Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung

Leitsatz

Befindet sich die antragstellende Gesellschaft bereits in der Abwicklung und droht eine Vollstreckung im Ausland, ist die Anordnung einer Sicherheitsleistung nur ausnahmsweise entbehrlich, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache hoch wahrscheinlich ist.

Fundstelle(n):
AAAAB-17144

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 11.12.2003 - VI 293/03

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