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Fördergebietsgesetz | volle Vorauszahlung des Kaufpreises als begünstigte Anzahlungen auf Anschaffungskosten (§§ 1 bis 4 FördG)
Nach § 4 Abs. 2 FördG können Sonderabschreibungen nach Abs. 1 bereits für Anzahlungen auf Anschaffungskosten gewährt werden. Gem. begünstigt das FördG als Anzahlungen auf Anschaffungskosten die volle Vorauszahlung des Kaufpreises jedenfalls dann, wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 MaBV vorliegen (gegen , BStBl 1993 I S. 279, Tz. 8). – Anmerkung: Im Streitfall ging es um die Feststellung von Einkünften aus VuV. Für den betrieblichen Bereich kann nichts anderes gelten, denn die Vorverlagerung der AfA-Berechtigung abweichend von Bilanzierungs- und allgemeinen Abschreibungsgrundsätzen bereits vor der Anschaffung oder Fertigstellung des begünstigten WG ist vom Gesetzgeber als zusätzlicher Investitionsanreiz beabsichtigt gewesen. Deshalb liegt in einer im Verhältnis zum Ba...