Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ansparabschreibungen nach § 7g Abs. 3 bis 8 EStG
Anm. zum
I. Vorbemerkung
Stpfl. mit land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften können unter bestimmten Voraussetzungen Abschreibungspotenzial für neue bewegliche WG des Anlagevermögens durch die Inanspruchnahme von sog. Ansparabschreibungen (Rücklagen) nach § 7g Abs. 3 ff. EStG in ein Wirtschaftsjahr vor der Anschaffung oder Herstellung vorziehen. Die Rücklagen führen zu einer Steuerstundung, wodurch die Finanzierung von Investitionen erleichtert werden soll. Ziel ist die Verbesserung der Wettbewerbssituation kleiner und mittlerer Betriebe (vgl. BT-Drucks. 12/4487, S. 33).
In der Praxis werden Ansparabschreibungen häufig nicht zur Finanzierung von Investitionen, sondern zur Gewinnverlagerung und Reduzierung der allgemeinen Steuerbelastung gebildet. Die Inanspruchnahme dieser Rücklagen führt daher regelmäßig zu Streitigkeiten zwischen Stpfl. und FinBeh. Die bislang ergangenen Verwaltungsanweisungen (insbes. , BStBl 1996 I S. 1441, v. - S 2139b, BStBl 1999 I S. 547, und v. - S 2139b, BStBl 2001 I S. 170) greifen die Problematik nur teilweise auf.
Die FinVerw hat die in den letzten Monaten ergangenen Entscheidungen des B...