OFD Berlin - St 175 - EZ 1150 - 1/00

EigZulG; Folgeobjekt bei Ehegatten

Haben Eheleute vor der Eheschließung ein Objekt gemeinsam erworben und für einen von ihnen war die Förderung des Miteigentumsanteils nur als Folgeobjekt möglich, so können die Eheleute ab dem Jahr der Eheschließung bis zum Ende des Förderzeitraumes die volle Eigenheimzulage für die Wohnung insgesamt als Zweitobjekt erhalten.

Beispiel:

A und B erwerben 1998 eine Eigentumswohnung zu je 50 %. A hatte für ein anderes Objekt für die Jahre 1992 bis 1997 die Steuerbegünstigung nach § 10e EStG erhalten. Er nahm für seinen 1998 erworbenen Miteigentumsanteil die Folgeobjektregelung in Anspruch. Im Jahr 2000 heiraten A und B.

Die Eheleute können ab dem Jahr 2000 die volle Eigenheimzulage bis zum Ende des Förderzeitraums im Jahr 2005 erhalten.

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Fundstelle(n):
UAAAB-16712