Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Beamtenrecht | keine Besoldungserhöhung aufgrund früherer Tätigkeit bei den Grenztruppen der ehemaligen DDR
Tätigkeiten als Angehöriger der Grenztruppen der ehemaligen DDR werden besoldungsrechtlich nicht zugunsten eines Beamten berücksichtigt. Da diese Dienstzeiten mit dem Makel der Zugehörigkeit zu einem rechtsstaatswidrigen Organ der ehemaligen DDR behaftet sind, sollen sie sich nicht besoldungserhöhend auswirken. Diese gesetzliche Regelung ist verfassungsgemäß ().