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IWB Nr. 4 vom Seite 191 Fach 11a Seite 728

EuGH-Verfahrensreport: Direkte Steuern (Stand: Dezember 2003)

von Oberregierungsrätin Barbara Schmitt, Brüssel

Teil I: Urteile

1. Rs. C-129/00 (Kommission ./. Italien)

Urt. v.

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. IWB F. 11a S. 462.

Tenor:

Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen, dass sie Art. 29 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 428/1990 – Disposizioni per l'adempimento di obblighi derivanti dall'appartenenza dell'Italia alle Communità europee (legge comunitaria per il 1990) – (Bestimmungen zur Erfüllung der Verpflichtungen infolge der Zugehörigkeit Italiens zu den Europäischen Gemeinschaften [Gemeinschaftsgesetz für 1990]), der von der Verwaltung und einem erheblichen Teil der Gerichte einschließlich der italienischen Corte suprema di cassazione so ausgelegt und angewandt wird, dass die Ausübung des Rechts auf Erstattung unter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht erhobener Abgaben für den Abgabenpflichtigen übermäßig erschwert wird, nicht ändert.

Rechtsgrundlage:

Allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts.

2. Rs. C-58/01 (Oce van der Grinten NV)

Urt. v.

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. IWB F. 11a S. 524 und 666.

Tenor:

1. Eine Besteuerung wie durch die Abgabe von 5 %, die in dem Ausgangsverfahren in Rede stehenden DBA vorgesehen ist, stellt einen Steuerabzug an der...

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€10,00
Nutzungsdauer:
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