Zur Beendigung der umsatzsteuerlichen Organschaft bei Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Leitsatz
1) Für die Frage der umsatzsteuerlichen Beendigung einer Organschaft ist zwischen der Bestellung eines "schwachen" und eines
"starken" vorläufigen Insolvenzverwalters zu unterscheiden.
2) Nur im Fall der Bestellung eines "starken" vorläufigen Insolvenzverwalters endet die Organschaft bereits vor Eröffnung
des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Organgesellschaft.
3) Auch wenn sich der "schwache" vorläufige Insolvenzverwalter unter Überschreitung der ihm übertragenden Befugnisse weitere
Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse anmaßt, kann dieses tatsächliche Verhalten für die rechtliche Beurteilung nicht berücksichtigt
werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 612 EFG 2004 S. 612 Nr. 8 EAAAB-16418
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