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NWB Nr. 9 vom Seite 629 Fach 17 Seite 1793

Markenrechte in der Bilanz

von Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht José Campos Nave, Frankfurt am Main

I. Markenrechte

Markenrechte sind nicht lediglich „triviale Rechte„, die keiner Aufmerksamkeit bedürfen. Vielmehr können die Markenrechte in der heutigen Werte- und Wissensgesellschaft große Vermögenswerte darstellen. Dies wird an den weltweit wohl teuersten Marken, nämlich „COCA-COLA„, „MC DONALD`S„ und „MICROSOFT„ deutlich. Einige Marken haben sich bei den Konsumenten derart durchgesetzt und in deren Bewusstsein verankert, dass diese Marken zur Bezeichnung für eine bestimmte Produktgattung geworden sind. Beispielsweise ist „TEMPO„ zunächst eine Marke für ein Papiertaschentuch gewesen. Mit der Marktdurchdringung wurde diese Marke jedoch mehr und mehr zu einer Gattungsbezeichnung für das Produkt Papiertaschentuch. Üblicherweise erfolgt daher nicht die Frage nach einem „Papiertaschentuch„, sondern nach einem „TEMPO„. Andere Beispiele sind die Bezeichnung „FÖN„ für Haartrockner und „SHAMPOO„ für Haarwaschmittel.

II. Ausweis von Markenrechten in der Bilanz

Zielsetzung einer Bilanz ist die vollständige Darstellung der Vermögenslage einer Unternehmung zu einem bestimmten Stichtag (§ 246 Abs. 1 HGB). Folglich müssen auch Markenrechte in dieser Bilanz abgebildet wer...

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