Rechtsweg bei Unbedenklichkeitsbescheinigung des FA betreffend
die Wiederzulassung eines zwangsabgemeldeten Fahrzeugs
Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache nach einer
Verpflichtungsklage
Abgabe einer Bescheinigung
Leitsatz
1. Die für die Wiederzulassung
eines zwangsabgemeldeten Fahrzeugs erforderliche Bescheinigung der
Kraftfahrzeugsteuerstelle des FA, dass gegen die Zulassung keine Bedenken
bestehen, ist ein Verwaltungakt, für den der Finanzrechtsweg gegeben ist.
Wird der Antrag auf Erteilung dieser Bescheinigung abgelehnt, muss der
Antragsteller also Einspruch einlegen; erst nach erfolglosem
Einspruchsverfahren ist die Erhebung einer Verpflichtungsklage auf Erlass der
beantragten Bescheinigung zulässig.
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