OFD Frankfurt am Main - S 1310 A - 6 - St III 3

DBA; Einkommensteuerliche Behandlung von Mitgliedern fremder diplomatischer Missionen, konsularischer Vertretungen und Mitarbeitern internationaler Organisationen – Statusnachweis

Bestimmte Personengruppen diplomatischer Missionen, berufskonsularischer Vertretungen und auch internationaler Organisationen können im Inland in den Genuß von Steuerprivilegien kommen. Die OFD verweist insoweit insbesondere auf die Rundverfügung vom / – S 1310 A – 5 – St III 3 (Kartei DBA, AStG WÜD, WÜK, Karte 1) und die Rundverfügungen vom und vom  – S 1311 A – 13 – St III 1a (Kartei DBA, AStG S 1311 Internationale Organisationen, Karten 8 und 9).

Der Nachweis über die Zugehörigkeit zu der jeweiligen privilegierten Personengruppe ist durch die vom Auswärtigen Amt bzw. den Protokollabteilungen der Länder ausgestellten Ausweise zu erbringen. Im einzelnen gilt folgendes:

Einführung von fälschungssicheren und maschinenlesbaren Ausweispapieren für die Mitglieder der diplomatischen Vertretungen und für Mitarbeiter von internationalen Organisationen

Für die Mitglieder diplomatischer Vertretungen seit Juli 1999 und für Mitglieder von internationalen Organisationen seit Februar 2001 werden vom Auswärtigen Amt neue fälschungssichere und maschinenlesbare Ausweise (FREMIS-Ausweise) ausgestellt. Es handelt sich dabei um einheitlich rote Ausweise mit sechs verschiedenen Buchstabenkombinationen auf der Rückseite, aus denen sich der jeweilige Status des Ausweisinhabers ergibt. Folgende Buchstabenkombinationen finden dabei Verwendung:


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D
Mitglieder des diplomatischen Personals
VB
Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals bei Botschaften
DP
Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals
OK
Ortskräfte
PP
privates Hauspersonal
IO
Mitarbeiter einer internationalen Organisation

Eine Übersicht über die vor Einführung der FREMIS – Ausweise begebenen Ausweismuster, die bis zum Ablauf der Umtauschaktion weiterhin Gültigkeit besitzen, ist am Schluß dieser Verfügung abgedruckt.

Einführung von fälschungssicheren und maschinenlesbaren Ausweispapieren für die Mitglieder der berufskonsularischen Vertretungen

Ab dem erhalten neben den Mitgliedern der diplomatischen Vertretungen und den Mitarbeitern der internationalen Organisationen auch die Mitglieder der berufskonsularischen Vertretungen in Deutschland neue maschinenlesbare Protokollausweise (FREMIS-Ausweise). Diese Protokollausweise werden nicht mehr von den Protokollabteilungen der Länderbehörden ausgestellt, sondern zentral vom Auswärtigen Amt.

Die neuen einheitlich roten „FREMIS-Ausweise„ für die Mitglieder der berufskonsularischen Vertretungen gibt es in fünf Kategorien (K, VK, DH, OK, PP).


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Beschreibung der fünf neuen einheitlich roten Ausweiskategorien:

Die bisherigen weißen Ausweise für Konsularbeamte sowie ihre in ihrem Haushalt lebenden Familienangehörigen sind durch den Buchstaben „K„ gekennzeichnet.
Die bisherigen grauen Ausweise für die sonstigen entsandten Bediensteten und ihre in ihrem Haushalt lebenden Familienangehörigen sind durch die Buchstaben
„VK„ für die entsandten Angehörigen des Verwaltungs- und technischen Personals und
„DH„ für die entsandten Angehörigen des dienstlichen Hauspersonals gekennzeichnet.
Die bisherigen gelben Ausweise für die in der Bundesrepublik Deutschland ständig ansässigen Mitglieder berufskonsularischer Vertretungen (Ortskräfte) und ihre in ihrem Haushalt lebenden Angehörigen, sofern sie nicht Deutsche i. S. d. Grundgesetzes sind, sind durch die Buchstaben „OK„ gekennzeichnet.
Die bisherigen grünen Ausweise für Mitglieder des privaten Hauspersonals entsandter Konsulatsangehöriger, die nicht ständig in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind, sind durch die Buchstaben „PP„ gekennzeichnet.

Die jeweiligen Vorrechte ergeben sich aus dem Text auf der Rückseite der Ausweise.

Die für die berufskonsularische Vertretung zuständige Landesbehörde (Protokollabteilung der jeweiligen Senats- oder Staatskanzlei) ist ebenfalls auf der Rückseite der Ausweise angegeben.

Die im GMBl. vom , Nr. 34, auf den Seiten 612 bis 615 und 617 bis 618 abgedruckten Ausweisvordrucke bleiben zunächst weiterhin gültig. Es wird etwa drei Jahre dauern, bis die jetzigen Papierausweis vollständig gegen die neuen FREMIS-Ausweise ausgetauscht sein werden.

Die weißen Ausweise mit grünem Querstreifen für Honorarkonsuln werden in der bisherigen Form weiterhin von den zuständigen Landesbehörden ausgestellt.

Änderungen und Informationen, die für alle Ausweiskategorien gelten, die an die Mitglieder der diplomatischen und der berufskonsularischen Vertretungen sowie an die Mitarbeiter der internationalen Organisationen ausgegeben werden

Für die Inhaber von neuen Protokollausweisen („FREMIS-Ausweise„) werden grundsätzlich keine zusätzlichen deklaratorischen Visa ausgestellt. Um Problemen vorzubeugen, die für Reisende aus dem Fehlen eines Visums entstehen können, wird der folgende Textzusatz ab sofort auf der Rückseite aller Ausweiskategorien für die Mitglieder der diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen sowie für die Mitarbeiter der internationalen Organisationen abgedruckt:

„Der Inhaber/die Inhaberin dieses Ausweises darf in Verbindung mit einem gültigen Reisedokument nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten sowie in die Staaten einreisen, die das Schengener Durchführungsübereinkommen anwenden, und sich dort bis zu 3 Monaten aufhalten.

This ID card in combination with a valid passport entitles the holder to enter and to stay in Germany as well as to enter and to stay up to three months in the states applying the Convention Implementing Schengen.„

Die eingeschränkten Rechte von entsandten Mitarbeitern, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen bzw. in Deutschland ständig ansässig sind, sind durch den Zusatz

„Art. 38 WÜD„ (Mitglieder diplomatischer Vertretungen) bzw.
„Art. 71 WÜK„ (Mitglieder berufskonsularischer Vertretungen)

in der Kopfzeile auf der Vorderseite der Ausweise und einen entsprechenden Text auf der Ausweisrückseite hervorgehoben.

Die Einschränkungen der Vorrechte bei Arbeitsaufnahme durch ein Familienmitglied eines entsandten Angehörigen einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung werden durch den Zusatz „A„ in der Kopfzeile auf der Vorderseite der Ausweise und einen entsprechenden Text auf der Ausweisrückseite dokumentiert.

Schnellübersicht über die Ausweiskategorien


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Kategorien der roten FREMIS-Ausweise:

D
Diplomatenausweis
VB
Protokollausweis für Verwaltungspersonal (diplomatische Vertretungen)
DP
Protokollausweis für dienstliches Hauspersonal (diplomatische Vertretungen)
K
Ausweis für Konsularbeamte
VK
Protokollausweis für Verwaltungspersonal (berufskonsularische Vertretungen)
DH
Protokollausweis für dienstliches Hauspersonal (berufskonsularische Vertretungen)
IO
Sonderausweis (internationale Organisationen)
OK
Protokollausweis für Ortskräfte
PP
Protokollausweis für privates Hauspersonal


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Zusätze in der Kopfzeile auf der Vorderseite:

Art. 38 WÜD
Inhaber besitzt deutsche Staatsangehörigkeit bzw. ist in Deutschland ständig ansässig (diplomatische Vertretung)
Art 71 WÜK
Inhaber besitzt deutsche Staatsangehörigkeit bzw. ist in Deutschland ständig ansässig (berufskonsularische Vertretung)
„A„
Inhaber übt eine private Erwerbstätigkeit aus

Ausweismuster vor Einführung der FREMIS – Ausweise

  1. Rote Diplomatenausweise.

  2. Blaue Ausweise der Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals und des dienstlichen Hauspersonals diplomatischer Missionen.

  3. Grüne Ausweise der Familienangehörigen der Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals diplomatischer Missionen und der privaten Hausangestellten von Mitgliedern diplomatischer Missionen.

  4. Weiße Ausweise der Konsularbeamten bei den konsularischen Vertretungen.

  5. Graue Ausweise für die sonstigen entsandten nichtdeutschen Konsularbediensteten und ihre Familienangehörigen.

  6. Dunkelrote Ausweise der nichtdeutschen Bediensteten internationaler Organisationen.

  7. Gelbe Ausweise für die nichtdeutschen Ortskräfte diplomatischer Missionen.

OFD Frankfurt am Main v. - S 1310 A - 6 - St III 3

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Fundstelle(n):
OAAAB-16150