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Erbschaftsteuer | Eigenleistungen als bereicherungsmindernde Gegenleistung (§§ 9, 14 ErbStG)
Bei der Zusammenfassung mehrerer selbständiger Erwerbsvorgänge zu unterschiedlichen Stichtagen müssen diese bei Zusammenfassung in einem Schenkungsteuerbescheid gesondert ausgewiesen und festgesetzt werden; für den Bescheidadressaten muss klar erkennbar sein, dass es sich um mehrere Steuerfestsetzungen mit eindeutig zuzuordnenden Steuerbeträgen handelt. In die Berechnung des Werts der Gegenleistung für eine Grundstücksübergabe ist auch die eigene Arbeitsleistung des Erwerbers bei der Errichtung des Gebäudes auf dem übergebenen Grundstück einzubeziehen ().