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Auswirkung der Umwandlung der Rechtsstellung eines Kommanditisten in diejenige eines Komplementärs auf die Verlustverrechnung nach § 15a EStG
Mit Urt. v. - VIII R 38/02 (NWB EN-Nr. 10/2004) hatte der VIII. Senat des BFH die Frage zu entscheiden, ob im Falle des Wechsels eines Gesellschafters einer KG aus der Rechtsstellung eines Kommanditisten in diejenige eines persönlich haftenden Gesellschafters ein verrechenbarer Verlust i. S. des § 15a Abs. 4 EStG in einen ausgleichsfähigen Verlust umzuqualifizieren ist. Im Kern ging es damit um die Frage, ob der S. 521 Übergang in die zivilrechtlich unbeschränkte Haftung die unbeschränkte Verwertung der in der Vergangenheit entstandenen Verlustanteile ermöglicht.
1. Zum Sachverhalt
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war bis einschließlich 1996 alleiniger Kommanditist der L-GmbH & Co. KG. Komplementärin war die L-GmbH, deren Geschäftsführer und Alleingesellschafter der Kläger war. Zum belief sich der verrechenbare und nach § 15a Abs. 4 EStG festgestellte Verlust des Klägers auf 721 061 DM. Mit Wirkung ab wurde die Rechtsstellung des Klägers in diejenige eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters umgewandelt und die Gesellschaft fortan als L-OHG geführt. Das beklagte Finanzamt stellte hierauf den im Jahr 1997 erzielten Gesamtgewinn der Mitunternehmersc...