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BdF - IV B 4 - S 0187 - 13/89

Steuerrechtliche Behandlung von freiwilligen Zuwendungen an einen Verein im Rahmen von Gruppenversicherungen

Zahlreiche gemeinnützige Vereine haben mit Versicherungsgesellschaften Gruppenversicherungsverträge abgeschlossen. Diesen können die Mitglieder der Vereine sowie deren Familienangehörige beitreten. Die Vereine übernehmen das Inkasso der Versicherungsbeiträge sowie andere Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Versicherung, die sonst dem Versicherungsunternehmen obliegen würden. Die Mitglieder erhalten dafür bestimmte Vorzugskonditionen bei den Versicherungen. Außerdem steht ihnen ein Anspruch auf Gewinnbeteiligung zu. Durch eine gleichzeitig mit dem Beitritt zur Gruppenversicherung abzugebende „Zuwendungserklärung„ verzichten die Versicherungsnehmer (Mitglieder) jedoch regelmäßig zugunsten des Vereins auf die Gewinnbeteiligung.

Nach Auffassung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind die dem Verein zugewendeten Gewinnanteile steuerpflichtige Einnahmen aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Sie stehen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Leistungen, die der Verein im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrages erbringt. Die Einnahmen der Vereine sind jedoch in der Vergangenheit nicht versteuert worden. Sie wurden dahingehend aufgeteilt, daß in ...BStBl 1987 II S. 850

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BMF v. 20.07.1989 - IV B 4 - S 0187 - 13/89

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